3. Die Parteien akzeptieren die Kostenregelung gemäss dem Urteil des Bezirksgerichts vom 11. November 2004, Ziffern 2 und 3. 4. Die Parteien beantragen dem Kantonsgericht die Abschreibung des Appellationsverfahrens sowie des Anschlussappellationsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens (200 04 980) unter Teilung der ordentlichen und Wettschlagung der ausserordentlichen Kosten. 5. Dieser Vergleich kann von beiden Parteien durch eingeschriebenen Brief an das Kantonsgericht bis am 7. November 2007 (Datum des Poststempels) widerrufen werden."