420 und 310 des Grundbuchs C.____ gemäss Übertragungsakten vom 10. Januar 1989. Der Betrag ist am 31. März 2008 zur Zahlung fällig. 2. Mit der Bezahlung des Betrags gemäss Ziffer 1 hiervor sind die Parteien mit Bezug auf ihren Streit aus den oben genannten Übertragungen per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt.