11. Mit Urteil vom 11. November 2004 wies das Bezirksgericht Liestal im Eigentumsprozess die Klage ab, auferlegte die Gerichtsgebühr von CHF 15'000.− bzw. CHF 22'750.− bei schriftlicher Begründung des Urteils sowie Auslagen von CHF 100.− und Auslagenersatz für eine Auskunftsperson von CHF 90.− dem Kläger und verurteilte den Kläger, der Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 80'819.90 (inkl. Spesen und MWSt.) zu bezahlen. Gegen dieses Urteil reichte der Kläger mit Schreiben vom 16. November 2004 Appellation ein und die Beklagte schloss sich dieser mit Eingabe vom 18. November 2004 an.