Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht 9. Mit Beschluss vom 31. März 2003 überwies das Kantonsgericht Basel-Landschaft zufolge Ausstands der Präsidentin des Bezirksgerichts Sissach das Scheidungs- und das Eigentumsverfahren an das Bezirksgericht Liestal. 10. Das Bezirksgericht Liestal sistierte mit Verfügung vom 15. Juni 2004 das Scheidungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Eigentumsprozesses.