, seit August 1982 bzw. dem Datum des Erwerbs der Miteigentumsanteile von F.____ und G.___, eventuell als Gesamteigentümer mit 99/100 internem Quotenanspruch seit 15. Oktober 1982. b Als Gesamteigentümer der Parzelle Nr. 310 seit 12. Mai 1981 bzw. dem Datum des gemeinschaftlichen Erwerbs aus interner Gütergemeinschaft von P.____ bis 23. Juli 1989, als Alleineigentümer ab 24. Juli 1989 (Einreichung der Scheidungsklage). 5. Unter o/e Kostenfolge." 8. Das Bezirksgericht Sissach sistierte mit Verfügung vom 2. September 1998 das Scheidungsverfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung des Eigentumsprozesses.