IV. Subeventualbegehren Es sei der Kläger gestützt auf Art. 152 ZGB zur Leistung von monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeiträgen von CHF 3'500.− für die Dauer von zwölf Jahren zu verurteilen. Diese Unterhaltsbeiträge seien gemäss der gerichtsüblichen Formel zu indexieren. V. Kosten Die ordentlichen und ausserordentlichen Kosten des Verfahrens seien dem Kläger aufzuerlegen."