Für den Fall, dass nicht nach Ziffer 3 verfahren und die güterrechtlichen Nebenfolgen zusammen mit dem Scheidungspunkt beurteilt würden, sei zur Begründung der nachfolgenden Begehren Ziffern 5-13 eine neue Frist zu setzen. 5. Es sei ihm zu Alleineigentum (Eigengut aus Eingebrachtem bzw. dessen Surrogat) zuzusprechen: a Parzelle Nr. 420, Grundbuch C.____, haltend 42 a 12 m2, Hausplatz und Garten mit Mehrfamilienhaus Nr. 20, 22, und Einstellhalle Nr. 20A an der ____strasse, sowie Mehrfamilienhaus an der ____strasse Nr. 9, b Parzelle Nr. 310, Grundbuch C.__