kaufvertraglich an die Beklagte übergingen, sodass sie ab 1. Januar mit Nutzen und Gefahr auch für alle Kosten aufkommen müsse. Daraus ergebe sich eine Schuldsumme gegenüber dem Kläger von CHF 700'000.−, die vorderhand in der fraglichen Parzelle angelegt bleibe. Solange die Summe dort angelegt bleibe, sei das Guthaben des Klägers mit 6 % jährlich oder CHF 42'000.− pro Jahr zu verzinsen.