Gegenstand Scheidung Appellation gegen das Urteil des Bezirksgerichts Liestal vom 9. September 2010 1. A.____ (nachfolgend: "Kläger", "Appellant" oder "Anschlussappellat") und B.____ (nachfolgend: "Beklagte", "Appellatin" oder "Anschlussappellantin") heirateten am 27. Juli 1973 in C.____. Der Ehe sind keine Kinder entsprossen. Die Ehegatten schlossen am 23. Mai 1973 einen Ehe- und Erbvertrag. Darin wählten sie im internen Verhältnis den Güterstand der Gütergemeinschaft gemäss den damaligen Art. 215 ff. ZGB. Dritten gegenüber nahmen sie die Güterverbindung an. Seit dem 8. Dezember 1988 leben sie getrennt.