{"Signatur": "BL_KG_001", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2012-05-07", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_001_100-2010-1477_2012-05-07.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=d56a6ca4-14f9-4487-873e-360f00050ee3&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050947", "Checksum": "5adf99bb6f446a92851e8c3af2b4e93a"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_001_100-2010-1477_2012-05-07.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=77c4f8d5-acd5-42b3-b5d7-cc33c9117201", "Checksum": "becd178912573f0973ef1b39510200ac"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["100 2010 1477", "100 10 1477"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 07.05.2012 100 2010 1477 (100 10 1477)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 07.05.2012 100 2010 1477 (100 10 1477)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 07.05.2012 100 2010 1477 (100 10 1477)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Scheidung"}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 03:40:13", "Checksum": "7e941238a1e8493947a18c7459349243", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 07.05.2012 100 2010 1477 (100 10 1477)\nRegeste:\nScheidung\n\nSeite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n14. Es seien je nach Ausgang des Verfahrens die Kosten sowohl des vorliegenden als auch des vorinstanzlichen Verfahrens neu zu verteilen.\n15. Alles unter o/e-Kostenfolge.\n\nVerfahrensanträge:\n16. Es sei dem Appellanten zur Vervollständigung seiner Begründung eine mindestens zweimonatige\nNachfrist zu bewilligen.\n17. Es sei aufgrund der grossen Komplexität der Angelegenheit der doppelte Schriftenwechsel anzuordnen.\n\nBeweisanträge:\n18. Es seien die Prozessakten der Verfahren Nrn. A120 04 32 (erste Instanz Liestal) und A1994-203\n(vorbefasste erste Instanz Sissach) sowie des entsprechenden Appellationsverfahrens vor dem\nKantonsgericht im Eigentumsstreit betreffend Parzellen Nrn. 420 und 310, Grundbuch C.____ beizuziehen.\n19. Es sei ein aktuelles Verkehrswertgutachten betreffend die Parzellen Nrn. 420 und 310, Grundbuch\nC.____, einzuholen.\n20. Eventualiter sei für die Parzelle Nr. 420, Grundbuch C.____, ein Verkehrswertgutachten per August\n1982 einzuholen.\n21. Es sei die Beklagte zu verpflichten:\na Sämtliche Liegenschaftsrechnungen betreffend Parzelle Nr. 420, Grundbuch C.____, seit 1989 bis\nvorläufig 2009 zu den Akten zu edieren.\nb Sämtliche Steuerunterlagen, namentlich ihre Steuerdeklarationen und die ergangenen Veranlagungen mit den detaillierten Zusatzinformationen der Staats- und Bundessteuern (entsprechend den\nbereits zum Unterhaltsstreit im Jahre 2007 von ihr eingereichten Beweisunterlagen für die Steuerjahre 2004 und 2005), seit dem Steuerjahr 1989 zu den Akten zu edieren.\n22. Es seien von der Steuerverwaltung Basel-Landschaft, Liestal, sämtliche Steuerakten der Beklagten,\nsoweit noch vorhanden, von Amtes wegen beizuziehen.\n23. Es sei von einem Bücherexperten, Fachrichtung Immobilientreuhand, eine Expertise betreffend die\nPlausibilität der Abzugsposten wie Unterhalt etc. beim Liegenschaftsertrag gemäss Erfolgsrechnungen Parzelle Nr. 420, Grundbuch C.____, (Renditenhäuser) hinsichtlich sämtlicher Liegenschaftsrechnungen von 1989 bis vorläufig 2009 einzuholen. Die Beklagte sei hierbei gerichtlich anzuweisen, dem Experten die von ihm verlangten Unterlagen vorzulegen und alle sachdienlichen\nAuskünfte zu erteilen. Für den spezifischen Fragenkatalog der Expertise sei dem Kläger eine angemessene Frist anzusetzen.\n24. Es sei von einem Steuerexperten ein Gutachten darüber einzuholen, ob aus steuerrechtlicher Sicht\ndie getätigten Abzüge beim Liegenschaftsertrag Parzelle Nr. 420, Grundbuch C.____, für die Steuerjahre 1989 bis 2009 hinsichtlich der Positionen Liegenschaftsunterhalt und Rechts- und Beratungskosten korrekt und berechtigt gemacht wurden.\n\nSeite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n25. Es seien beim Grundbuchamt Arlesheim aktuelle Grundbuchauszüge mit den üblichen Angaben,\nwie Objektbeschrieb, Eigentumsverhältnisse, An- und Vormerkungen, Lastenverzeichnis, insbesondere Grundpfandbelastungen der Parzellen Nrn. 420 und 310, Grundbuch C.____, von Amtes\nwegen beizuziehen und es sei beim Grundbuchamt Arlesheim zu erfragen, ob betreffend die Parzelle Nr. 420 Eigentumswohnungen im Rahmen von Stockwerkeigentum ausgeschieden worden\nsind.\n26. Es sei das bereits aufgenommene Inventar mit den Liegenschaften Parzellen Nrn. 420 und 310,\nGrundbuch C.____, sowie sämtlicher Wertschriften der Appellatin und den Vermögensrechten der\nAppellatin an der Liegenschaft ____strasse 7, Basel, zu ergänzen.\n27. Es sei eine aktuelle Expertise analog zur Expertise des HBV vom 3. Oktober 1997 hinsichtlich des\nSchadens durch laienhafte Verwaltung der Parzelle Nr. 420, Grundbuch C.____, einzuholen.\n28. Es seien die Enteignungsakten betreffend Schulhausbauten der 1960er Jahre der Fälle G.___,\nF.___, Kläger & Konsorten gegen Gemeinde C.____, Aktenbestand des Verwaltungsgerichts, heute verwaltungsrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts beizuziehen.\n29. Es seien folgende Zeugen anzuhören:\na Dr. med. H.____, behandelnder Arzt des Klägers, sachverständiger Zeuge,\nb I.____,\nc J.____, Advokat, früherer Anwalt des Klägers,\nd K.____, ____strasse 149, 4059 Basel,\ne L.____, Advokat, ____ 5, 4001 Basel,\nf die beiden zum Schutz der Verhandlung im Registerstreit am 11. November 2004 aufgebotenen\nPolizeibeamten (Namen und Adressen der Beamten zu erfragen beim Bezirksgericht Liestal bzw.\nStadtpolizei Liestal Rathausstr. 36, 4410 Liestal).\"\n\n"}