3. Die Beklagte hat der Klägerin für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von CHF 21'870.00 inkl. MWST von CHF 1'600.00 sowie für das Appellationsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 15'028.30 inkl. Auslagen und inkl. MWST von CHF 1'113.20 zu bezahlen. Präsidentin Gerichtsschreiber Christine Baltzer-Bader Hansruedi Zweifel Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht