2. Die Gerichtsgebühr für das erstinstanzliche Verfahren von CHF 12'000.00 zuzüglich Auslagen von CHF 100.00 sowie die Gerichtsgebühr für das Appellationsverfahren von pauschal CHF 12'000.00 werden der Beklagten auferlegt. Überdies hat die Beklagte der Klägerin die Friedensrichterkosten von CHF 250.00 direkt zu bezahlen.