Das Garantieversprechen enthält zudem die unwiderrufliche Verpflichtung der Klägerin, der C____ AG, einem Unternehmensbereich der D____ AG, auf erste Aufforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkungen des Vertrags zwischen der Beklagten und der C____ AG und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben jeden Betrag bis maximal CHF 145'286.90 zu zahlen (vgl. Klagebeilage 10). Weiter enthält die undatierte Versicherungspolice einen Verweis auf die beigefügten "Allgemeinen Bedingungen für die Baugarantie-Versicherung, Ausgabe Juni 1993" (AVB, vgl. Klagebeilage 9).