Im von der Klägerin herausgegebenen Anmeldeformular ist von einer "Baugarantie-Versicherung, Leistung einer Solidarbürgschaft" die Rede, wobei drei verschiedene Arten von Garantien unterschieden werden, zwischen denen der Antragsteller auswählen kann: "Werkgarantie", "Anzahlungsgarantie" und "Erfüllungsgarantie" (vgl. Klagebeilage 7). Die undatierte Versicherungspolice und das Garantieversprechen vom 13.04.2006, welches laut Police einen integrierenden Bestandteil der Police darstellt, sprechen von einer "Erfüllungsgarantie" (vgl. Klagebeilagen 8 und 10). Das Garantieversprechen enthält zudem die unwiderrufliche Verpflichtung der Klägerin, der C_