1. Das Bundesgericht hat die Sache zum Neuentscheid an das Kantonsgericht zurückgewiesen. Sowohl das erstinstanzliche als auch das kantonsgerichtliche Verfahren liefen nach der kantonalen Zivilprozessordnung (ZPO BL). Seit 01.01.2011 ist die neue Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO CH) in Kraft und es stellt sich die Frage, nach welchen Bestimmungen das Rechtsmittelverfahren vor der oberen kantonalen Instanz weiterzuführen ist, da für bundesgerichtliche Rückweisungen keine explizite Übergangsbestimmung in der ZPO CH besteht.