Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht instanzlichen Urteil keine Feststellungen. Damit fehlten dem Bundesgericht die tatsächlichen Grundlagen für einen reformatorischen Entscheid, weshalb die Sache an das Kantonsgericht zur Ergänzung des Sacherhalts und zu neuem Entscheid zurückzuweisen sei.