zeichnete schriftliche Zahlungsaufforderung und die schriftliche Bestätigung benötigt würden, wonach die B____ AG ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Die Gültigkeit der "Garantie" sei auf den 30.06.2007 befristet worden. Unklar sei, ob eine Bürgschaft oder eine Garantie vereinbart worden sei. Aufgrund der Anmeldung für eine Baugarantie- Versicherung / Leistung einer Solidarbürgschaft vom 12.04.2006 sei davon auszugehen, dass die von der Klägerin gebotene Sicherheit die Erfüllung der Werkleistung habe absichern sollen ("Erfüllungsgarantie"). Auch aus der ausgestellten Versicherungspolice gehe hervor, dass es sich um eine "Erfüllungsgarantie" handle.