Näher umschrieben werde diese Erfüllungsgarantie in den generellen Bedingungen der C____ AG (Ziff. 3.11.1), wonach der Unternehmer dem Bauherrn bei Verträgen mit einer Vertragssumme von mehr als CHF 250'000.00 vor Vertragsunterzeichnung für die richtige Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eine Garantie einer namhaften Schweizer Bank oder Versicherungsgesellschaft mit einem Garantiebetrag von 10 % der Vertragssumme und einer Laufzeit von Baubeginn bis mindestens 4 Monate über den Fertigstellungstermin hinaus übergebe. Um der entsprechenden Verpflichtung aus dem Vertrag mit der C____ AG nachzukommen, habe die Beklagte bei der Klägerin am