_ AG die Vertragsverletzungen der Beklagten näher. Am 03.08.2007 zahlte die Klägerin schliesslich die Garantiesumme von CHF 145'286.90 aus. In der Folge forderte die Klägerin den Betrag von CHF 145'286.90 von der Beklagten zurück. Diese lehnte die Zahlung ab. B. Am 11.08.2009 reichte die Klägerin beim Bezirksgericht Arlesheim Klage ein mit dem Begehren, es sei die Beklagte zur Zahlung eines Betrags von CHF 145'286.90 nebst Zins zu 5 % seit dem 02.08.2007 sowie der Friedensrichterkosten von CHF 250.00 zu verurteilen, unter o/e- Kostenfolge. Mit Urteil vom 12.08.2010 wies das Bezirksgericht Arlesheim die Klage ab.