Gegenstand Obligationenrecht / Forderung Appellation gegen das Urteil des Bezirksgerichts Arlesheim vom 12. August 2010 A. Die A____ AG (Klägerin und Appellantin) und die B____ AG (Beklagte und Appellatin) schlossen am 12./13.04.2006 einen Baugarantie-Versicherungsvertrag ab. Gestützt auf diesen Vertrag erklärte die Klägerin mit Garantieversprechen vom 13.04.2006, der C____ AG, einem Unternehmensteil der D____ AG, auf erste Aufforderung hin jeden Betrag bis maximal CHF 145'286.90 zu zahlen, dies ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkungen des zwischen der Beklagten und der Begünstigten bestehenden Werkvertrags und unter Verzicht auf