Da der Unterhaltsbeitrag ab Dezember 2012 lediglich noch CHF 2‘882.00 betrug, ist die Prämienverbilligung anzupassen und gestützt auf einem massgebenden Einkommen von CHF 34‘584.00 (12 x CHF 2‘882.00) einzusetzen. Dies entspricht für die Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt der Einkommensgruppe 11, für welche – aktuell ab 1. Januar 2014 - ein monatlicher Beitrag von CHF 111.00 vorgesehen ist (die Tabelle der Prämienverbilligungen des Amts für Sozialbeiträge des Kantons Basel-Stadt ist im Internet abrufbar unter: http://www.asb.bs.ch/pv_beitragstabelle_berechnungsbeispiel_2014.pdf). Es wird davon ausgegangen, dass die Prämienverbilligung in dieser Einkommensgruppe auch im massge-