Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht liegt eine Verfügung des Amtes für Sozialbeiträge des Kantons Basel-Stadt vom 18. Juni 2012 vor, in welcher eine Prämienverbilligung von monatlich CHF 65.00 zugesprochen wurde, basierend auf einem Einkommen von CHF 37‘200.00 (entspricht 12 x CHF 3‘100.00). Da der Unterhaltsbeitrag ab Dezember 2012 lediglich noch CHF 2‘882.00 betrug, ist die Prämienverbilligung anzupassen und gestützt auf einem massgebenden Einkommen von CHF 34‘584.00 (12 x CHF 2‘882.00) einzusetzen.