Mit dem Betrag von CHF 2‘000.00 ist das mehrheitliche Obsiegen des Ehemanns im Streitpunkt des Unterhaltsbeitrags kostenmässig in etwa abgegolten. Betreffend die anderen Punkte, in welchen die Anträge der Parteien mehr oder weniger übereinstimmend waren, sind die hälftige Teilung der ordentlichen Kosten und das Wettschlagen der ausserordentlichen Kosten angebracht.