Strittig blieben die Unterhaltsbeiträge. Der Ehemann verlangte von der Ehefrau einen monatlichen Betrag von CHF 3‘100.00 für sich, die Ehefrau war dagegen der Meinung, dem Ehemann keinen Unterhaltsbeitrag bezahlen zu müssen und beantragte ihrerseits, der Ehemann habe für die Tochter C.____ einen Unterhaltsbeitrag von CHF 800.00 zu leisten. Die Vorinstanz verpflichtete die Ehefrau zur Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags an den Ehemann von CHF 2‘800.00. Der Ehemann hat dagegen keinen Unterhaltsbeitrag für die Tochter C.____ zu leisten. Der Ehemann ist somit betreffend die Unterhaltsbeiträge grösstenteils durchgedrungen.