Im vorliegenden Beschwerdeverfahren kann der Kostenentscheid hinsichtlich der Rechtsfragen unbeschränkt überprüft werden. Beide Parteien konnten sich zudem hinsichtlich der Kostenverteilung mit Beschwerde bzw. Beschwerdeantwort nochmals zu diesem Punkt äussern, so dass ihnen die gleichen Mitwirkungsrechte wie bei der Vorinstanz zukamen. Gestützt auf diese Ausführungen wird die Verletzung des rechtlichen Gehörs im vorliegenden Beschwerdeverfahren nachträglich geheilt und darauf verzichtet, den Fall an die Vorinstanz zurück zu weisen.