Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht pflege hat die Vorinstanz gar nicht entschieden, es handelt sich dabei jedoch innerhalb des gesamten - nach Auffassung der Rechtsmittelinstanz schwer leserlichen - Scheidungsurteils nur um die Kostenverteilung und somit um keine zentralen Punkte, so dass gesamthaft betrachtet die Verletzung des rechtlichen Gehörs innerhalb des kompletten Entscheids nicht besonders schwer wiegt. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren kann der Kostenentscheid hinsichtlich der Rechtsfragen unbeschränkt überprüft werden.