Auf telefonische Nachfrage hin mailte die Vorinstanz dem Rechtsvertreter des Ehemanns am 20. Dezember 2012 eine Auflistung mit den Auslagen des Ehemanns für Verfahrenskosten sowie seinen Erträgen aus Anwaltskostenvorschüssen und monatlichen Überschüssen zu. Der Rechtsvertreter des Ehemannes antwortete gleichentags, er werde ein erneutes Gesuch um Kostenübernahme durch die Ehefrau stellen, sobald der Überschuss aufgebraucht sei, und werde sich dannzumal auf diese Tabelle abstützen.