In einem weiteren Rechtsmittelverfahren betreffend Unterhaltsbeiträge haben sich die Parteien am 27. August 2012 darüber geeinigt, dass die Ehefrau dem Ehemann gestützt auf die eheliche Beistandspflicht einen weiteren Prozesskostenvorschuss von CHF 2‘000.00 leistet (Verfahren Nr. 400 12 112). In der Klagantwort vom 12. November 2012 beantragte der Ehemann hinsichtlich der Kostenverteilung Folgendes: „Unter o/e-Kostenfolge. Eventualiter sei die Ehefrau zu verpflichten, gestützt auf die eheliche Beistandspflicht, die ordentlichen und ausserordentlichen Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen.