Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht den Rechtsmittelverfahren hat das Präsidium des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, mit Entscheid vom 13. März 2012 (Verfahren Nr. 410 12 28) die Beschwerde des Ehemanns gutgeheissen und die Ehefrau verpflichtet, ihm einen Anwaltskostenvorschuss von CHF 2‘000.00 zu bezahlen. In einem weiteren Rechtsmittelverfahren betreffend Unterhaltsbeiträge haben sich die Parteien am 27. August 2012 darüber geeinigt, dass die Ehefrau dem Ehemann gestützt auf die eheliche Beistandspflicht einen weiteren Prozesskostenvorschuss von CHF 2‘000.00 leistet (Verfahren Nr. 400 12 112).