Im Scheidungsverfahren hat der Beschwerdeführer bei der Vorinstanz mit Eingabe vom 18. Oktober 2011 ein Kostenerlasszeugnis eingereicht. Mit Verfügung vom 5. Januar 2012 hat die Vorinstanz dessen Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wie auch den Antrag auf Leistung eines Anwaltskostenvorschusses durch die Ehefrau abgewiesen. Im anschliessen-