321 Abs. 1 ZPO ist die Beschwerde innert 30 Tagen seit Zustellung des begründeten Entscheids oder seit der nachträglichen Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich und begründet bei der zuständigen Rechtsmittelinstanz einzureichen. Der begründete Entscheid des Bezirksgerichts Waldenburg wurde dem Beschwerdeführer bzw. dessen Rechtsvertreter am 25. November 2013 zugestellt.