steht. 5.1 Mit Verfügung vom 10. Dezember 1999 wurde die Eigentümerin verpflichtet, Strassenbeiträge an die Erschliessung ihres Grundstücks zu leisten. Nachdem ein Teil der Beiträge bezahlt worden war, wurde der Beschwerdeführerin am 6. November 2003 eine mit einer Rechtsmittelbelehrung versehene Rechnung inklusive Aufstellung über noch ausstehenden und bis anhin gestundeten Betrag von Fr. 8'685.70 zugestellt.