Am 24. September 1999 erliess die Einwohnergemeinde Bennwil einen definitiven Kostenverteiler für die Erschliessung Kapf/Eichholz/Langacker. Gestützt auf diesen Kostenverteiler erhob die Gemeinde Bennwil mit Verfügung vom 10. Dezember 1999 definitive Anwänderbeiträge in der Höhe von Fr. 60'649.40 für die Parzellen x und y. Die Beiträge der 2. Ausbauetappe wurden der Parzelle x gestützt auf die landwirtschaftliche Nutzung im Anschluss an die Beitragsverfügung vom 10. Dezember 1999 formlos gestundet. Am 6. November 2003 stellte die Gemeinde Bennwil die noch ausstehenden Strassenanwänderbeiträge in der Höhe von Fr. 8'685.70 in Rechnung.