EntG gestundet worden. Nachdem die Stundungsbestimmungen im kantonalen und anschliessend auch im kommunalen Recht aufgehoben worden sind, hat die Gemeinde Zunzgen nach durchgeführter Zonenplanrevision dem Beschwerdeführer am 23. September 2003 einen Strassenbeitrag in der Höhe von Fr. 12'920.00 verfügt. A. erhebt am 1. Oktober 2003 beim Steuer- und Enteignungsgericht Beschwerde gegen die Beitragsverfügung mit dem Begehren, sie sei vollumfänglich aufzuheben. Aus den Erwägungen: 1. (…) 2. (…)