Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Enteignungsgericht vom 6. September 2004 (650 03 127) Die Stundungsmöglichkeit von Vorteilsbeiträgen landwirtschaftlich genutzter Grundstücke innerhalb der Bauzone (früher § 92 Abs. 3 EntG) ist mit dem Inkrafttreten des Raumplanungs- und Baugesetzes per 1. Januar 1999 aufgehoben worden (E. 3). Eigenständige kommunale Bestimmungen bezüglich der Stundung von Vorteilsbeiträgen für landwirtschaftlich genutztes Land in der Bauzone verstossen seit dem 1. Januar 1999 gegen kantonales Recht und können der Verwirkung der Beiträge nicht entgegen stehen (E. 4.3).