eingezogenen Grundstücken Unterscheidungen getroffen worden sind, die sachlich nicht gerechtfertigt sind. 10d. Der A. gemäss Kostenverteiler in Rechnung gestellte Beitrag von insgesamt Fr. 4'981.00 umfasst noch Sonderkosten in der Höhe von Fr. 1'059.00. Gemäss Punkt 9 der Kostenzusammenstellung BLU C., Auflage 2000, umfasst dieser Betrag die Kosten aus den Jahren 1993/94 für "Baugesuchsprüfung A., Aufwand TL". A. wurde die Baubewilligung für den Neubau des Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. Y am 9. Januar 1981, also noch vor der Gründung der Baulandumlegungsgenossenschaft, erteilt.