So handelt es sich bei der Parzelle Nr. X um eine Eckparzelle, die sowohl an die E.-strasse wie auch an den D.-weg angrenzt. Diese Parzelle Nr. X ist zu 50 % beitragspflichtig (wie die Parzelle Nr. Q, welche sowohl an die E.-strasse wie auch an die Parzelle Nr. Y anstösst), während Parzelle Nr. V, die ausschliesslich über den D.-weg erschlossen ist, mit einer Fläche von 124 m 2 zu 20 % und mit den restlichen 475 m 2 (…) überhaupt nicht beitragspflichtig ist. Im Gegensatz dazu ist die Parzelle Nr. W, die ebenfalls lediglich über den D.-weg erschlossen ist, zu 100 % beitragspflichtig.