Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Enteignungsgericht vom 24. Oktober 2002 (650 01 37) Bei den Abgaben der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer an die Kosten der Baulandumlegung in Form eines einmaligen Beitrags an die Ausgleichszahlungen sowie an die effektiven Umlegungskosten als Entgelt für den "Vorteil", den ihr Grundstück durch die Neuzuteilung erfahren hat, handelt es sich um Vorteilsbeiträge (E. 5). Auch bei bereits ganz oder teilweise erschlossenen Grundstücken kann sich durch die Weiterführung resp.