Aufgrund des tiefen Streitwerts und des geringen Zeitaufwands sind die Verfahrenskosten auf das Minimum von CHF 100.00 festzusetzen. Weil die Beschwerde abzuweisen ist, gelten die Beschwerdeführenden als unterliegend und haben somit die Verfahrenskosten von CHF 100.00 zu tragen.