2.2.3 Zwischenergebnis Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts stellt die gemeinderätliche Verordnung somit – in Abweichung vom strikten Erfordernis des Legalitätsprinzips im Abgaberecht – eine genügende gesetzliche Grundlage zur Erhebung der angefochtenen Mahngebühren dar. 3. Rechtmässigkeitsprüfung In einem nächsten und letzten Schritt gilt es zu prüfen, ob die Mahngebühren den Vorgaben der Verordnung entsprechen.