2.2.2 Ausnahme vom Erfordernis der Gesetzesform für Kanzleigebühren Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gilt das Erfordernis der Gesetzesform bei Kanzleigebühren nicht. Sie sind jederzeit unter dem Gesichtspunkt des Kostende- ckungs- und Äquivalenzprinzips überprüfbar, weshalb auf eine formell-gesetzliche Grundlage für solche Gebühren verzichtet werden kann (BGE 112 Ia 39 E. 2a 44).