Es handelt sich damit um eine Verwaltungsgebühr. Eine Verwaltungsgebühr ist geschuldet, wenn jemand durch sein Verhalten eine Amtshandlung veranlasst oder verursacht. Verwaltungsgebühren werden weiter in Kanzlei- und Kontrollgebühren unterteilt. Als Unterart der Verwaltungsgebühren kommt in casu die Qualifikation als Kanzleigebühr in Betracht. Sie wird für einfache Tätigkeiten der Verwaltungsbehörden ohne besonderen Prüfungs- und Kontrollaufwand erhoben und ist von geringer Höhe. Dazu gehören unter anderem Gebühren für Fotokopien, für die Verlängerung von Ausweisschriften, für Bestätigungen oder die Erteilung von Auskünften (HÄFELIN ULRICH/MÜLLER GEORG/UHLMANN