Im Rahmen der heutigen Hauptverhandlung hielten die Beschwerdeführenden im Wesentlichen an ihren Begehren und Begründungen fest. Auf die Ausführungen der Beschwerdeführenden wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen eingegangen. -4- Das Enteignungsgericht zieht in Erwägung: 1. Formelles