AR) festgelegt. Die Abgabeerhebung basiert somit auf einer genügenden formellgesetzlichen Grundlage. 2.3 Intertemporaler Sachverhalt Die Beschwerde richtet sich gegen die Wasser- und Abwasserrechnung der Bezugsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019. Das aktuelle Abwasserreglement und die Abwasserverordnung der Gemeinde C. sind beide mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 312 vom 11. Juni 2019 auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt worden. Sie regeln die vorliegenden Rechtsfragen somit für den strittigen Zeitraum.