Zudem hätten die Beschwerdeführenden keine Belege für die genannte Abmachung mit einem Gemeindevertreter vorlegen können; diese wäre allerdings mittlerweile sowieso irrelevant, da sich die gesetzlichen Voraussetzungen geändert hätten. Schlussendlich beruft sich die Beschwerdegegnerin auf interne Abklärungen und hält fest, dass die aktuellsten Versionen des Abwasserreglements und der Abwasserverordnung bereits seit dem 17. Juni 2019 auf der Homepage der Gemeinde öffentlich abrufbar seien.