Sie merken an, dass dass die genannte Rechnung trotz geringerem Wasserverbrauch um 20% höher ausfalle als im Vorjahr. Ferner begründen die Beschwerdeführenden ihr Rechtsbegehren mit einer «Diskussion» beziehungsweise «Abmachung», welche zwischen ihnen und einem Gemeindevertreter anlässlich des Neubaus der Kanalisation zusammen mit der Strassenentwässerung seit 1995/96 bestehe. Im Sinne eines ausgehandelten Verteilschlüssels würden den Beschwerdeführenden keine Entsorgungskosten WAR (Sauberwasserleitung) der Gemeinde anfallen. Der genannten Abmachung entsprechend stehe auch in der von der Gemeinde (unter www.c.