2.1 Vorbringen der Parteien Mit Beschwerde vom 26. März 2020 beantragen die Beschwerdeführenden sinngemäss die Streichung der Erhebung der Grundgebühr Abwasser (CHF 67.30 [inkl. MWST]) und der Gebühr für Meteorwasser mit Trennsystem (CHF 12.90 [inkl. MWST]) in der verfügten Wasser- und Abwassergebührenrechnung der Bezugsperiode 2019. Sie merken an, dass dass die genannte Rechnung trotz geringerem Wasserverbrauch um 20% höher ausfalle als im Vorjahr.