Am 18. Mai 2020 schloss das Enteignungsgericht den Schriftenwechsel und ordnete eine Parteiverhandlung an. Die Beschwerdeführenden reichten am 28. Mai 2020 unaufgefordert eine weitere Eingabe beim Enteignungsgericht ein. Am 15. Juni 2020 wurden die Parteien zur Hauptverhandlung vom 9. Juli 2020 geladen. C. Anlässlich der heutigen Hauptverhandlung hielten die Parteien im Wesentlichen an ihren Begehren und Begründungen fest. Auf die Ausführungen der Parteien wird – soweit erforderlich – im Rahmen der Erwägungen eingegangen. Das Enteignungsgericht zieht i n E r w ä g u n g : 1. Formelles