B. Mit Eingabe vom 26. März 2020 (Datum des Poststempels: 28. März 2020) erhoben die Beschwerdeführenden beim Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht, (nachfolgend Enteignungsgericht) Beschwerde und beantragten sinngemäss die Streichung der Erhebung der Grundgebühr Abwasser (CHF 67.30 [inkl. MWST]) und der Gebühr für Meteorwasser mit Trennsystem (CHF 12.90 [inkl. MWST]) der verfügten Wasser- und Abwassergebühren in der Rechnung der Bezugsperiode 2019. In der Stellungnahme vom 30. April 2020 beantragte die Beschwerdegegnerin sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Am 18. Mai 2020 schloss das Enteignungsgericht den Schriftenwechsel und ordnete eine Parteiverhandlung an.