Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Enteignungsgericht vom 9. Juli 2020 (650 20 37) Abgaberecht – Wasser und Abwasser Kausalabgaberecht: Eine Regenwassergebühr erfordert als Rechtsgrund (sog. causa) die Nutzung von öffentlichen Sauberabwasserleitungen. Wird das auf einem gebührenbetroffenen Grundstück niedergeschlagene Regen- bzw. Meteorwasser mittels öffentlicher Sauberabwasserleitungen einem Fliessgewässer zugeführt, so liegt mit der Nutzung des Entwässerungssystems des abgabeerhebenden Gemeinwesens ein zur Erhebung einer Regenwassergebühr berechtigender Rechtsgrund vor.